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E-Auto-Förderung Schweiz 2026: Keine Bundesprämie — das gilt wirklich Kanton für Kanton

Von Petra Halvorsen, Analystin für Energie- und E-Mobilitätskosten · Aktualisiert am 17. Juni 2026

Die wichtigste Tatsache zur E-Auto-Förderung in der Schweiz ist kein Datum — es ist eine Abwesenheit: Es gibt keine nationale Kaufprämie für Elektroautos, und das ist 2026 nicht anders als in den Jahren davor. Während Deutschland erneut eine Förderung diskutiert und plant und Österreich immerhin die NoVA-Befreiung aufrechterhält, überlässt die Schweiz die Förderung fast vollständig den Kantonen. Das bedeutet: Dieselbe E-Auto-Entscheidung ergibt in Zürich, Tessin und St. Gallen völlig unterschiedliche Zahlen. Dieser Beitrag kartiert, was tatsächlich existiert — Kanton für Kanton, mit den echten Beträgen und den Haken.

Hinzu kommt ein Rückschritt auf Bundesebene: Seit dem 1. Januar 2024 zahlen auch reine Elektroautos die 4-%-Automobilsteuer auf den Importwert — die historische Befreiung, die seit 1997 galt, hat der Bundesrat gestrichen [S18][S19]. Wer in der Schweiz 2026 ein neues E-Auto importiert oder neu kauft, zahlt diese Steuer wie bei jedem Verbrenner. Der Bund setzt statt Kaufanreizen auf den Ausbau des Ladenetzes [S23]. Auf Bundesebene gibt es damit 2026 keine einzige finanzielle Hilfe beim E-Auto-Kauf — die Förderung liegt ausschliesslich beim Kanton.

Was auf Bundesebene fehlt — und was 2024 dazukam

Die Streichung der Automobilsteuer-Befreiung ist keine Kleinigkeit. Die Automobilsteuer (nach dem Automobilsteuergesetz, AStG) beträgt 4% des Importwertes und wird vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) beim Import eines Fahrzeugs erhoben — einmalig, nicht jährlich [S18][SCH2]. Bei einem E-Auto mit einem Importwert von CHF 55.000 sind das CHF 2.200, die früher entfielen. Für Leasingfahrzeuge, die häufig importiert werden, addiert sich das direkt auf die Leasingkosten.

Es gibt in der Schweiz auch kein Äquivalent zur deutschen THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote), bei der E-Auto-Halter ihre CO₂-Einsparung jährlich verkaufen und dafür rund CHF 250–400 erhalten würden. Dieses Modell ist an den deutschen Quotenmarkt gebunden und in der Schweiz nicht übertragbar. Ebenso wenig gibt es einen Sachbezug in österreichischer Form oder die 0,25-%-Dienstwagenregel: Die Unternehmensbesteuerung von Firmenwagen ist in der Schweiz kantonal geregelt und funktioniert nach eigenen Regeln, die je nach Kanton erheblich abweichen.

Was auf Bundesebene 2026 faktisch bleibt, ist das sauberste Stromnetz Europas als indirekter Vorteil: Die Schweiz produziert ihren Strom zu rund 56% aus Wasserkraft und rund 38% aus Kernkraft, was zu einer Netz-CO₂-Intensität von lediglich rund 30–50 g CO₂/kWh führt [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]. Für den Betrieb eines Elektroautos bedeutet das erheblich niedrigere Emissionen als in Deutschland oder Österreich — ein Vorteil, der sich nicht in Franken, aber in Klimabilanz niederschlägt.

Strom in der Schweiz: Was das Laden wirklich kostet

Bevor die Kantonsförderung bewertet wird, lohnt ein Blick auf die Ladekosten — denn ein Teil des wirtschaftlichen Nutzens eines E-Autos entsteht nicht beim Kauf, sondern beim Betrieb.

Haushaltsstrom liegt in der Schweiz im nationalen Durchschnitt bei rund CHF 0,31/kWh (ElCom-Daten 2026) [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ], mit einer Bandbreite von rund CHF 0,18 bis CHF 0,40/kWh je nach Kanton und lokalem Versorger. Zürich liegt bei rund CHF 0,28–0,32/kWh (EKZ, ewz), in Genf ist der Strom tendenziell teurer, in Uri günstiger [ QA: Schweiz-Daten prüfen ]. Viele Schweizer Versorger bieten Nachttarife, sogenannte Niedertarif-Stunden, bei denen der Strom auf rund CHF 0,18–0,25/kWh fällt — ideal für das Laden zu Hause in der Nacht [ QA: Schweiz-Daten prüfen ***]. Grosse Versorger wie BKW (Bern), EKZ (Zürich), CKW (Luzern), EWZ (Stadt Zürich) und Energie 360° bieten zudem spezifische E-Auto-Tarife an, die das Laden in Schwachlastzeiten vergünstigen.

Einheiten
CHF 23.25Eine volle Ladung zu Hause0→100 % einer 75-kWh-Batterie zu Hause. Öffentlich: CHF 43.5.
CHF 6.55Kosten pro 100 kmMischpreis zu Hause + öffentlich.
CHF 81.9Strom pro Monat
CHF 983Strom pro JahrCHF 670 zu Hause · CHF 313 öffentlich

Eine volle Ladung füllt die Batterie von leer — im Alltag lädt man meist nur nach, daher kostet eine Tagesfahrt nur einen Bruchteil davon. Die Kosten pro 100 km mischen Ihren Heim- und öffentlichen Preis nach Nutzung, und der Jahreswert rechnet das auf Ihre Jahresfahrleistung hoch.

Strompreis zu Hause: CHF 0.31 · Mischpreis zu Hause + öffentlich. CHF 0.36 pro kWh

So rechnen wir

Kosten pro 100 km = Verbrauch E-Auto × Strompreis zu Hause. Rechner

Öffentliches Schnellladen ist in der Schweiz vergleichsweise teuer: Das BKW MOVE-Netz berechnet rund CHF 0,55/kWh, evpass rund CHF 0,55–0,65/kWh und IONITY rund CHF 0,69/kWh an Schweizer Standorten [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ]. Migros CargoBull bietet an manchen Standorten kostenloses Laden. Zum Vergleich: Benzin kostet in der Schweiz derzeit rund CHF 1,90–2,05/Liter, Diesel rund CHF 1,82–1,95/Liter (inklusive der höheren Schweizer Treibstoffsteuern) [ QA: Schweiz-Daten prüfen ***].

Für ein Fahrzeug mit einem Verbrauch von 18 kWh/100 km ergeben sich beim Heimladen rund CHF 5,60 auf 100 km (CHF 0,31/kWh) — verglichen mit rund CHF 9,70 für einen Benziner mit 5 Liter/100 km (CHF 1,95/Liter). Das sind unsere Berechnungen aus den genannten Tarifen. Der Betriebsvorteil bleibt also trotz fehlendem Kaufanreiz auf Bundesebene substanziell.

Die kantonale Förderung: Das grosse Würfelspiel

Die eigentliche Förderung liegt beim Kanton, und sie variiert dramatisch. Der TCS (Touring Club Schweiz) listet regelmässig die aktuellen kantonalen Programme, aber die Lage ändert sich laufend [S22]. Was 2026 gilt:

Kanton Tessin: die grösste Barprämie der Schweiz

Das Tessin ist 2026 der einzige Kanton mit einer substanziellen Bar-Kaufprämie für reine E-Autos privater Käufer. Wichtig ist die Zusammensetzung: Der Kanton selbst gibt rund CHF 2.000, dazu kommt ein Händleranteil von bis zu rund CHF 2.000 — in Summe also bis zu rund CHF 4.000, aber eben als Kombination aus Kantonsbeitrag und Händleranteil, nicht als ein einzelner Kantonszuschuss von CHF 4.000 [S22][S23] (Stand Anfang 2026, kantonal prüfen) [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]. Dazu kommt eine Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer in den ersten Jahren. Das Programm ist auf Neuzulassungen ausgerichtet; die genauen Einkommens- und Fahrzeugvoraussetzungen sowie der jeweils aktuell verfügbare Händleranteil sind beim kantonalen Amt für Mobilität bzw. beim Händler zu bestätigen. Im DACH-Vergleich ist das die grösste einzelne kantonale Barprämie für E-Auto-Privatkäufer in der Schweiz — und unterstreicht zugleich, dass die Schweizer EV-Förderung sonst fast ausschliesslich über Steuer-Reduktionen statt über Barprämien läuft.

Kanton Basel-Stadt: keine Barprämie für Private, dafür Steuer-Reduktion

Anders als oft behauptet, gibt es in Basel-Stadt für private E-Auto-Käufer keine Bar-Kaufprämie. Privatkäufer profitieren stattdessen über die Motorfahrzeugsteuer: BEV erhalten eine Reduktion um 50% während 10 Jahren (in der Grössenordnung von maximal rund CHF 250 pro Jahr) [S22][S23] (Stand Anfang 2026, kantonal prüfen) [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]. Ein eigentlicher Kaufzuschuss besteht nur für Unternehmen, und dessen Budget war Anfang 2026 nahezu ausgeschöpft. Der Kanton ist einer der fortschrittlichsten in der Klimapolitik, setzt bei Privaten aber auf die steuerliche Entlastung statt auf eine Barprämie. Beim zuständigen Kantonalen Amt für Umwelt und Energie ist der aktuelle Stand vor dem Kauf zu bestätigen.

Kanton Waadt: keine Barprämie, sondern Steuer-Reduktion

Der Kanton Waadt (Vaud) zahlt keine Bar-Kaufprämie von CHF 2.000 — diese oft genannte Zahl ist falsch. Die Förderung läuft hier vollständig über die Motorfahrzeugsteuer: BEV erhalten eine Reduktion von rund 90% der Motorfahrzeugsteuer, zusätzlich eine Befreiung über 24 Monate für Erstzulassungen ab dem 1.1.2024 [S22][S23] (Stand Anfang 2026, kantonal prüfen) [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]. Die genauen Bedingungen sind beim Service cantonal des automobiles et de la navigation zu bestätigen. Auch Waadt bestätigt damit das Schweizer Muster: Entlastung über die Steuerseite, nicht über eine einmalige Barprämie.

Kanton Zürich: keine Kaufprämie, aber null Motorfahrzeugsteuer

Zürich zahlt keine Kaufprämie, bietet aber den vielleicht langfristig wertvollsten Einzelvorteil: Reine Elektroautos sind vollständig von der Motorfahrzeugsteuer befreit — aktuell zahlen BEV-Halter im Kanton Zürich 0 CHF pro Jahr [S20]. Im Kantonsrat wird bereits über eine künftige gewichtsbasierte Abgabe diskutiert, doch Stand Juni 2026 gilt die Befreiung weiter [S20]. Über eine typische Haltedauer von sieben Jahren summiert sich die eingesparte Motorfahrzeugsteuer eines mittelgrossen Fahrzeugs schnell auf CHF 1.400–2.100 — mehr als manche einmalige Kaufprämie eines anderen Kantons.

Kanton St. Gallen: Vom Vollbefreiung zum Effizienzbonus

St. Gallen hat zum 1. Januar 2026 auf ein technologieneutrales System umgestellt: Die bisherige vollständige Befreiung für E-Autos von der Motorfahrzeugabgabe wurde durch einen Effizienzbonus ersetzt — 50% Nachlass für Fahrzeuge der besten Effizienzklasse (Kategorie A) im Zulassungsjahr plus drei Folgejahre, 25% für die zweitbeste Kategorie [S21]. Damit ist St. Gallen nicht mehr ein Kanton ohne Motorfahrzeugsteuer für E-Autos, sondern hat die Förderung stark reduziert. Für Käufer, die mit der alten Vollbefreiung gerechnet haben, ist das eine erhebliche Änderung.

Jährliche Motorfahrzeugsteuer für ein E-Auto, ausgewählte Kantone (2026, CHF/Jahr) (CHF/Jahr)
Zürich BEV (Motorfahrzeugsteuer)0Tessin BEV (erste Jahre)0St. Gallen BEV Kat. A (50% Rabatt)150St. Gallen BEV Kat. B (25% Rabatt)225
Wiederkehrende kantonale Fahrzeugabgabe. Zürich: 0 CHF (vollständige Befreiung für BEV). St. Gallen: ab 2026 gewichts-/leistungsbasiert mit Effizienzbonus statt voller Befreiung. Quellen: zh.ch, sg.ch, TCS [S20][S21][S22]. [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]

Andere Kantone: Bern, Luzern und mehr

Der Kanton Bern gewährt rund 50% Rabatt auf die Motorfahrzeugsteuer über mehrere Jahre für BEV [S22] [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]. Luzern und Aargau haben ebenfalls Reduktionen, deren genaue Ausgestaltung beim kantonalen Strassenverkehrsamt zu erfragen ist. Der Trend im Kanton-Vergleich ist ein schrittweiser Rückgang der pauschalen Vollbefreiungen zugunsten technologieneutraler Effizienzsysteme — ähnlich dem Weg, den St. Gallen bereits vollzogen hat.

Maximale private Bar-Kaufprämie für ein E-Auto, ausgewählte Kantone (2026, CHF) (CHF max. Barprämie)
Tessin (Kanton + Händler, BEV)4000Basel-Stadt (keine Barprämie für Private)0Waadt (keine Barprämie, Steuer-Reduktion)0Zürich (Kanton)0St. Gallen (Effizienzbonus ab 2026)0
Bar-Kaufprämie für Privatkäufer laut kantonalem Programm (Stand Anfang 2026, kantonal prüfen). Tessin: Kanton ~CHF 2.000 plus bis zu CHF 2.000 Händleranteil, daher in Summe bis CHF 4.000. Basel-Stadt und Waadt fördern Privatkäufer nicht mit einer Barprämie, sondern über die Motorfahrzeugsteuer (daher 0). Kantonale Programme variieren stark und können ohne Vorankündigung enden. Quellen: kantonale Behörden, TCS, AutoScout24 [S20][S21][S22][S23]. [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]

Was man richtig liest: Programmbezeichnungen und die Falle des «Stand 2025»

Der häufigste Fehler in Schweizer E-Auto-Ratgebern 2026 ist veraltete Kantonsinfo. Kantonale Programme werden ohne Ankündigung geändert oder gestoppt, und viele Online-Ratgeber wurden zuletzt 2024 oder früher aktualisiert. Konkret: Was für St. Gallen bis 2025 galt, ist ab 2026 überholt. Was Tessin zu «Subvention bis CHF 4.000» angibt, muss auf Aktualität geprüft werden. Der TCS (Touring Club Schweiz) ist die beste Schweizer Anlaufstelle für laufend aktualisierte kantonale Übersichten [S22][SCH3].

E-Auto-Kaufanreize und Steuervorteile in der Schweiz auf einen Blick (Juni 2026)
Ebene / ProgrammKaufprämie BEVMotorfahrzeugsteuerWichtigster Punkt
Schweiz — BundesebenekeineAutomobilsteuer 4% beim ImportKeine nationale Kaufprämie seit je
Kanton Zürichkeine Kaufprämie0 CHF (vollständig befreit)Befreiung steht, Abgabe-Diskussion läuft
Kanton Tessinbis ~CHF 4.000 (Kanton ~2.000 + Händler ~2.000)befreit (erste Jahre)Einziger Kanton mit substanzieller BEV-Barprämie für Private
Kanton Basel-Stadtkeine Barprämie für Private−50% für 10 Jahre (max. ~CHF 250/Jahr)Kaufzuschuss nur für Unternehmen, Mittel Anfang 2026 nahezu ausgeschöpft
Kanton Waadtkeine Barprämie~−90% Motorfahrzeugsteuer (+ 24 Mt. Befreiung für Erstzulassung ab 1.1.2024)Förderung über Steuer-Reduktion, nicht über Barprämie
Kanton St. GallenkeineEffizienzbonus 50%/25% ab 2026Befreiung durch Effizienzbonus ersetzt
Kanton Bernkeine~50% Rabatt (mehrere Jahre)Kantonaler Rabatt auf Motorfahrzeugsteuer
Privatkäufer-Sicht. Kantonale Programme variieren erheblich — vor dem Kauf beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt und Programmträger bestätigen. Förderhöhen und Mittel können sich jederzeit ändern. [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]

Ebenso wichtig: Kantonale Programme sind oft an konkrete Bedingungen geknüpft, die in Übersichten fehlen — Fahrzeugpreis-Obergrenzen, Anforderungen an den Wohnsitz im Kanton seit X Jahren, Voranmeldung vor dem Kauf, oder Fördertöpfe die sich im laufenden Jahr erschöpfen. Wer ein E-Auto kauft, ohne zuerst beim kantonalen Programmträger zu bestätigen, riskiert leer auszugehen.

Die geplante Bundesabgabe ab 2030: was jetzt schon bekannt ist

Ein Blick in die Zukunft, der heute schon kaufentscheidend sein kann: Das ASTRA (Bundesamt für Strassen) arbeitet an einer neuen Bundesabgabe für Elektrofahrzeuge, die ab 2030 eingeführt werden soll [S24]. Der Hintergrund ist fiskalisch: E-Auto-Halter zahlen keine Treibstoffsteuer, die bisher den Nationalstrassen-Fonds speiste — bei einer schnell wachsenden E-Auto-Flotte entstehen erhebliche Einnahmenausfälle. Die neue Abgabe soll dies kompensieren. Betrag, Erhebungsweise (jährlich, kilometerbasiert oder anders) und genaues Einführungsdatum sind noch nicht definitiv beschlossen; die Vernehmlassung läuft.

Für Käufer bedeutet das: Der aktuelle Motorfahrzeugsteuer-Vorteil in Kantonen wie Zürich könnte mittelfristig durch eine Bundesabgabe ergänzt oder teilweise aufgewogen werden. Wer 2026 kauft und 10 Jahre hält, sollte einrechnen, dass die Abgabenstruktur für E-Autos 2030 spürbar anders aussehen könnte als heute.

So liest man die Förderung: Was vor dem Kauf zu prüfen ist

Das praktische Vorgehen ist kurz. Erstens: Den eigenen Kanton prüfen — Kaufprämie und Motorfahrzeugsteuer-Status sind die zentralen Variablen, und beide unterscheiden sich je nach Wohnsitzkanton erheblich. Direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder beim Amt für Umwelt anfragen, nicht nur auf Drittquellen verlassen [S22].

Zweitens: Mittelstatus vor dem Kauf bestätigen. Kantonale Fördertöpfe können während des Jahres erschöpft sein; ein beantragtes Fahrzeug, für das kein Budgetplatz mehr vorhanden ist, erhält keine Subvention. Beim zuständigen Programmträger eine Zusage einholen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.

Drittens: Den lokalen Stromanbieter kontaktieren. Versorger wie BKW, EKZ, CKW, EWZ oder Energie 360° bieten teils eigene E-Auto-Tarife, Installationszuschüsse für Heimladestationen oder vergünstigte Nachtstromtarife an — diese Leistungen erscheinen in keiner kantonalen Übersicht, können aber über Jahre hinweg mehr wert sein als eine einmalige Kaufprämie.

Viertens: Die Automobilsteuer einkalkulieren. Wer ein Fahrzeug importiert oder ein neues Modell kauft, das importiert wird, zahlt 4% des Importwertes — das sind bei einem CHF 60.000-Fahrzeug CHF 2.400, die in keiner Auflistung der «Ersparnisse» auftauchen sollten [S18].

Warum kein Kanton die fehlende Bundesförderung vollständig ersetzt

Kein kantonales Programm 2026 ersetzt eine bundesweite Kaufprämie strukturell, und der Grund ist das gleiche Problem wie bei jedem regionalen Programm: begrenzte Mittel und geografische Ungleichheit. Eine Barprämie von bis zu CHF 4.000 (Kanton plus Händleranteil) im Tessin hilft nur, wer im Tessin wohnt. Die Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer in Zürich ist real, kumuliert aber über Jahre, nicht als Kaufimpuls im Moment der Entscheidung. Und beide sind kleiner als das, was in Deutschland mit BAFA-Prämie plus Kfz-Steuerbefreiung plus THG-Quote zusammenkommt.

Der gemeinsame Nenner der Schweizer Situation ist eine Politik, die das E-Auto strukturell bevorzugt — durch das saubere Stromnetz, durch Motorfahrzeugsteuer-Rabatte — ohne es durch Kaufprämien aktiv zu subventionieren. Ob das die richtige Prioritätensetzung ist, sei dahingestellt; für den Käufer 2026 bedeutet es: In der Schweiz entscheidet die Kauf-Rechnung mehr über das Nettogewicht von Betriebskosten als von Kaufzuschüssen.


Methodik und Annahmen

Umfang. Kaufanreize und steuerliche Vorteile für neue BEV und PHEV für Privatpersonen in der Schweiz, aktuell bis Juni 2026. Reine Flotten-, Gewerbe- und Nutzfahrzeugprogramme bleiben außen vor, soweit nicht vermerkt.

Schweizer Bundesrecht. Die 4-%-Automobilsteuer ab 1.1.2024 (AStG, AStV, BAZG) und das Fehlen einer nationalen Kaufprämie sind den Primärquellen entnommen — BAZG/KPMG [S18], heise autos [S19], ASTRA [S24].

Kantonale Programme. Die Angaben zu Zürich und St. Gallen stammen von den jeweiligen kantonalen Behörden [S20][S21]. Kantonale Beträge für Tessin, Basel-Stadt, Waadt und Bern stützen sich auf TCS [S22] und AutoScout24 [S23] als Sekundärquellen und sind mit [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***] markiert — sie müssen beim zuständigen Strassenverkehrsamt verifiziert werden.

Strompreise. Haushaltsstrompreise basieren auf ElCom-Daten 2026 [SCH1]; alle Werte sind mit [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***] gekennzeichnet. Tarife für öffentliches Laden stammen aus Netzwerkangeboten (BKW MOVE, evpass, IONITY) und können sich jederzeit ändern.

Markierte Unsicherheit. Förderhöhen und Mittel ändern sich ohne Vorankündigung — mehrere Programme wurden 2025/2026 geändert. Alle unsicheren Schweizer Werte sind explizit als [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***] markiert.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2026 eine nationale Kaufprämie für E-Autos in der Schweiz? Nein. Die Schweiz kennt keine bundesweite Kaufprämie und plant auch keine. Auf Bundesebene kam 2024 sogar ein Rückschritt: E-Autos zahlen seit dem 1. Januar 2024 die 4-%-Automobilsteuer auf den Importwert — die historische Befreiung wurde gestrichen [S18][S19]. Alle Kaufanreize existieren ausschliesslich auf Kantonsebene.

Welche Kantone fördern 2026 den E-Auto-Kauf? Eine substanzielle Bar-Kaufprämie für Privatkäufer gibt es nur im Tessin: bis zu rund CHF 4.000, zusammengesetzt aus rund CHF 2.000 Kantonsbeitrag plus bis zu rund CHF 2.000 Händleranteil — kein reiner Kantonszuschuss. Basel-Stadt zahlt Privaten keine Barprämie, sondern reduziert die Motorfahrzeugsteuer um 50% über 10 Jahre (max. ~CHF 250/Jahr); ein Kaufzuschuss besteht nur für Unternehmen und war Anfang 2026 nahezu ausgeschöpft. Waadt fördert nicht mit einer Barprämie, sondern über eine rund 90%ige Reduktion der Motorfahrzeugsteuer (plus 24 Monate Befreiung für Erstzulassungen ab 1.1.2024). Zürich hat keine Kaufprämie, befreit aber vollständig von der Motorfahrzeugsteuer. St. Gallen hat die Befreiung ab 2026 durch einen Effizienzbonus ersetzt. Die Schweizer EV-Förderung ist damit überwiegend kantonale Steuer-Reduktion, keine Barprämie. Alle Beträge bei den kantonalen Behörden bestätigen (Stand Anfang 2026, kantonal prüfen) [S20][S21][S22][S23]. [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]

Was ist die Automobilsteuer und betrifft sie meinen E-Auto-Kauf? Ja. Die Automobilsteuer beträgt 4% des Importwertes und wird beim Import erhoben — einmalig, nicht jährlich. Sie gilt seit 1.1.2024 auch für BEV. Bei einem Fahrzeug mit CHF 50.000 Importwert sind das CHF 2.000 zusätzlich [S18][SCH2].

Ist die Motorfahrzeugsteuer für E-Autos in allen Kantonen erlassen? Nein. Zürich befreit vollständig. St. Gallen hat die Vollbefreiung ab 2026 durch einen Effizienzbonus ersetzt. Bern gewährt rund 50% Rabatt. Andere Kantone variieren. Stand immer beim kantonalen Strassenverkehrsamt prüfen [S20][S21][S22]. [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***]

Gibt es in der Schweiz eine THG-Quote wie in Deutschland? Nein. Das deutsche THG-Quotenmodell (Verkauf der CO₂-Einsparung an mineralölpflichtige Unternehmen) ist an den deutschen Regulierungsrahmen gebunden und in der Schweiz nicht anwendbar. Es gibt auch kein vergleichbares Äquivalent.

Was plant der Bund ab 2030? Das ASTRA plant eine neue Bundesabgabe für E-Autos ab 2030, um die wegfallende Mineralölsteuer-Einnahmen zu ersetzen. Höhe und Ausgestaltung noch offen; Vernehmlassung läuft [S24].


Über die Autorin

Petra Halvorsen — Analystin für Energie- und E-Mobilitätskosten. Petra analysiert für ChargeCostLab die Betriebskosten und Kaufanreize von Elektrofahrzeugen in der Schweiz und im DACH-Raum und führt kantonale Förderrichtlinien, Behördenregeln und Schweizer Stromtarife zu Zahlen zusammen, mit denen Käufer arbeiten können. Sie nimmt keine Zahlungen von Autoherstellern, Ladenetzen oder Energieversorgern an, und jede Zahl in diesem Artikel ist auf die unten genannte Primärquelle zurückführbar.


Quellen

S18. KPMG Schweiz — Elektrofahrzeuge und Automobilsteuer (4 %, AStV, BAZG, Befreiung beendet 1.1.2024). https://kpmg.com/ch/de/branchen/automobilindustrie/elektrofahrzeuge-automobilsteuer.html

S19. heise autos — Schweiz schafft Steuerbefreiung für E-Autos ab 2024 ab (4 % Automobilsteuer, Bundesrat). https://www.heise.de/news/Elektroautos-Schweiz-schafft-Steuerbefreiung-fuer-E-Autos-ab-9356667.html

S20. Kanton Zürich — Verkehrsabgabe für Elektrofahrzeuge (keine Verkehrsabgabe für reine E-Autos). https://www.zh.ch/de/mobilitaet/verkehrsabgaben/verkehrsabgabe-elektrofahrzeuge.html

S21. Kanton St. Gallen — Neue Motorfahrzeugabgabe ab 2026 (Effizienzbonus 50 %/25 % statt voller E-Auto-Befreiung). https://www.sg.ch/verkehr/strassenverkehr/rechnung_gebuehren/neue-motorfahrzeugabgabe-ab-2026.html

S22. TCS — Motorfahrzeugsteuer: kantonale Übersicht und E-Auto-Rabatte. https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/umwelt-mobilitaet/motorfahrzeugsteuer.php

S23. AutoScout24 — Förderung Elektroauto Schweiz: keine landesweite Kaufprämie, kantonale Subventionen. https://guide.autoscout24.ch/de/elektromobilitaet/foerderung-elektroauto-schweiz/

S24. ASTRA — Abgabe für Elektrofahrzeuge (geplante Bundesabgabe ab 2030, Vernehmlassung). https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/abgabe-elektrofahrzeuge.html

SCH1. ElCom — Elektrizitätstarife der Schweiz (Jahresbericht Strompreise 2026). https://www.elcom.admin.ch/elcom/de/home/themen/strompreise.html

SCH2. BAZG — Automobilsteuer: Grundlagen und Befreiungsregeln (AStG, AStV). https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-firmen/steuern-und-abgaben/automobilsteuer.html

SCH3. TCS — E-Auto kaufen in der Schweiz: Tipps, Förderprogramme, Steuervorteile 2026. https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/elektromobilitaet/e-auto-foerderung-schweiz.php


© 2026 ChargeCostLab. Unabhängige Analyse der E-Auto-Kosten Schweiz. Förderhöhen, Mittel und Fristen ändern sich ohne Vorankündigung — mehrere kantonale Programme wurden 2025/2026 geändert. Vor dem Kauf beim zuständigen kantonalen Programmträger und Strassenverkehrsamt bestätigen. Informativ, keine Steuer- oder Finanzberatung. Zuletzt geprüft am 17. Juni 2026.

Methodik & Quellen

Umfang. Kaufanreize und steuerliche Vorteile für neue batterieelektrische Pkw (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) für Privatpersonen in der Schweiz, aktuell bis Juni 2026. Reine Flotten-, Gewerbe- und Nutzfahrzeugprogramme bleiben außen vor, soweit nicht eigens vermerkt.

Schweizer Bundesrecht. Die 4-%-Automobilsteuer auf den Importwert (AStV, BAZG, ab 1. Januar 2024) und das Fehlen einer nationalen Kaufprämie sind den Primärquellen entnommen — BAZG/KPMG, Bundesrat, ASTRA [S18][S19][S24].

Kantonale Programme. Die Angaben zu kantonalen Subventionen und Motorfahrzeugsteuer-Befreiungen stammen von kantonalen Behörden (Kanton Zürich, Kanton St. Gallen), dem TCS und AutoScout24 [S20][S21][S22][S23]. Kantonale Beträge ausserhalb verifizierbarer Primärquellen sind als [*** QA: Schweiz-Daten prüfen ***] gekennzeichnet und müssen beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt bestätigt werden.

Beträge. Schlagzahlen sind so angegeben, wie das jeweilige Programm sie veröffentlicht. Förderhöhen und Mittel ändern sich ohne Vorankündigung — mehrere kantonale Programme wurden 2025/2026 geändert oder gestoppt — also vor dem Kauf beim Programmträger bestätigen. Währung ist ausschliesslich Schweizer Franken (CHF); jede selbst errechnete Zahl ist als „unsere Berechnung" gekennzeichnet.